ZfIR 2012, 20
Unverjährbares Besitzrecht?
Ende 2011 sind zahlreiche Ansprüche auf Verschaffung des Eigentums an Immobilien gem. Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB i.V. m. § 196 BGB verjährt. Ist der Besitz bereits auf den Erwerber übergegangen, steht der Rückabwicklung des Vertrags der bereits übergegangene Besitz entgegen. Der Beitrag untersucht, ob es zu einem „ewigen“ Auseinanderfallen von Besitz und Eigentum kommt.
Inhaltsübersicht
- I. Verjährung und Grundbuch
- II. Ausschluss der Verjährung von durch Vormerkung gesicherten Ansprüchen?
- III. Besitz kontra Eigentum
- *
- Dr. iur., Dr. phil., Professor, Notar in Regen und Zwiesel.
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