ZfIR 2016, 649
Kündigung von Bausparverträgen während der Ansparphase
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Die Kontroverse zwischen OLG Stuttgart und OLG Hamm als Ausgangspunkt
- III. Kündigung „vollbesparter“ Bausparverträge gem. § 488 Abs. 3 BGB
- 1. Bausparverträge als Darlehen i. S. v. §§ 488 ff. BGB
- 2. Möglichkeit der ordentlichen Kündigung seitens der Bausparkasse
- 3. Vollbesparung als Zweckfortfall
- IV. Kündigung nicht „vollbesparter“ Bausparverträge
- 1. Grundsätzlicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung vor Zuteilungsreife
- 2. Grundsätzlich keine anderen außerordentlichen Lösungsrechte vor Zuteilungsreife
- 3. Kündigung wegen Nichtinanspruchnahme des Darlehens nach Zuteilungsreife
- 3.1 Ordentliche Kündigung gem. § 488 Abs. 3 BGB
- 3.1.1 Fortbestehender Kündigungsverzicht seitens der Bauparkasse?
- 3.1.2 Änderung der Interessenlage nach Zuteilungsreife
- 3.1.3 Gebot sachlichen Rechtfertigung als Kompensation der Kündigungsmöglichkeit
- 3.2 Verzicht des Kunden auf das Bauspardarlehen als Zweckfortfall
- 3.2.1 Auslegungsfragen
- 3.2.2 Handlungsmöglichkeiten der Bausparkasse
- 3.3 Kündigung nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB
- 3.3.1 Methodische Vorüberlegungen
- 3.3.2 Teleologische Reduktion unter Bezugnahme auf vermeintliche Vorgängerregelungen?
- 3.3.2.1 Kollision verschiedener gesetzgeberischer Motive im Wandel der Zeit
- 3.3.2.2 Das berechtigte Streben nach Rechtssicherheit
- 3.3.2.3 Der Schutz vor überlanger Zinsbindung als Telos von § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB
- 3.3.2.4 Keine tatbestandliche Einschränkung auf Grund der Besonderheiten des Einlagengeschäfts
- 3.3.2.5 Zwischenergebnis
- 3.3.3 Vollständiger Empfang
- V. Zusammenfassung in Thesen
- *
- *)Dr. iur., Universitätsprofessor an der Universität Regensburg, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht
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