ZfIR 2013, 81
Quo vadis – Grundbuch?
nhaltsübersicht
- I. Ausgewählte Abweichungen im DaBaGG-RegE gegenüber dem RefE
- 1. Keine verbindliche Vorgabe von Eintragungs- masken pp.
- 2. Kein Neuvortrag bei Veränderungen von Wohnungseigentum und Erbbaurechten
- 3. Protokollierungspflicht für Grundbucheinsichten u.a.
- II. Verbindlichkeit des DaBaGG-RegE
- 1. Zeitlicher und finanzieller Rahmen
- 2. Personeller Rahmen
- 3. Inhaltlicher Rahmen
- 4. Konzeptioneller Rahmen
- 4.1 Struktur der Projektorganisation
- 4.2 Nebeneinander von Datenbankgrundbuch und elektronischer Grundakte
- 4.3 Bundeseinheitliche Verfahrensvorgaben
- 4.3.1 Rechtsbereinigung
- 4.3.2 Zuständigkeitsanpassung
- III. Das DaBaGG als technisches Gesetz?
- 1. Der gesetzgeberische Ansatz
- 1.1 Das Primat der Technik
- 1.2 Datenmigration am Beispiel zweier „technischer“ Ansätze
- 1.2.1 Chronologische und aktuelle Grundbuchansichten
- 1.2.2 Löschung früherer Berechtigter
- 2. (Materiell-rechtliches und formell-rechtliches) Optimierungspotential
- 2.1 Aufhebung der Bestimmungen über Rentenschulden
- 2.2 Änderung des § 890 BGB
- 2.3 WEG: Einführung eines Zentralgrundbuchs
- 2.3.1 Hintergrund
- 2.3.2 Unveränderter Handlungsbedarf
- 2.3.3 Gesteigerter Handlungsbedarf angesichts geänderter gesetzlicher Anforderungen
- 2.3.4 Inkonsistente Neuregelung
- 2.4 Grundbuchgerichtsübergreifende Eintragungen
- 2.4.1 DaBaGG-RegE und Gesamtgrundpfandrechte
- 2.4.2 Gesamtgrundpfandrechte in der Praxis
- IV. Anstelle eines Ausblicks
- *
- Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin.
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