ZfIR 2010, 396

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010AufsätzeNiko Schultz-Süchting* / Sonja Tegtmeyer**

Nachhaltige Immobilien: Der Grüne Mietvertrag

Die Immobilienwirtschaft strebt nach einer Verbesserung der Ökobilanz von Immobilien. Ein im Markt hinlänglich bekanntes Mittel dafür ist die Zertifizierung der Bausubstanz eines Gebäudes. Inzwischen genießt aber auch der sog. „Green Lease“ Aufmerksamkeit, also ein „Grüner Mietvertrag“, der durch seine Ausgestaltung Mieter und Vermieter zu einer umweltfreundlichen Nutzung der Immobilie führen soll. Der Aufsatz beleuchtet die Motive für Grüne Mietverträge, die Praxis der Green Leases im Ausland, zeigt „grüne“ Regelungsbereiche auf und liefert schließlich Gestaltungsvorschläge. Der Beitrag knüpft an die Ausführungen des Kollegen Dr. Philipp Reimer, Nachhaltige Immoblien: Öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen und zwivilrechtlich Folgen für die Verrtagspraxis, ZfIR 2010, 163 ff., an.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
    • 1. Das Bemühen um Nachhaltigkeit in der Immobilienwirtschaft
    • 2. Der Grüne Mietvertrag
  • II. Rechtsvergleich mit anderen Jurisdiktionen
    • 1. Australien
    • 2. Kanada und USA
    • 3. Großbritannien
    • 4. Schlussfolgerungen für deutsche Grüne Mietverträge
  • III. Positiv-rechtliche Aspekte des Grünen Mietvertrags
    • 1. Verbrauchsabhängige Berechnungen der Betriebskosten
    • 2. Beschaffung und Zugänglichmachung eines Energieausweises
    • 3. Modernisierungsrecht des Vermieters
    • 4. Modernisierungspflicht des Vermieters?
  • IV. Gestaltungsmöglichkeiten im Mietvertrag
    • 1. Substanz/Ausstattung des Gebäudes
      • 1.1 Neuvermietung Neubau
      • ZfIR 2010, 397
      • 1.2 Neuvermietung Bestandsimmobilie
      • 1.3 Vertragsergänzung bei Bestandsmietvertrag in Bestandsimmobilie
    • 2. Nutzung, Betrieb, Wartung und Instandhaltung/ -setzung des Gebäudes
      • 2.1 Nutzung und Betrieb
      • 2.2 Wartung und Instandhaltung/-setzung
    • 3. Laufende Kooperation/Abstimmung
  • V. Ergebnis
*
Dr. iur., MJur (Oxford), Rechtsanwalt, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Hamburg.
**
Dr. iur., Rechtsanwältin, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Hamburg.

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