ZfIR 2015, 303

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB §§ 171, 172, 195, 199 Abs. 1 Nr. 262. Zur Bankenhaftung beim vollfinanzierten Erwerb einer Immobilie im Bauträger- und TreuhandmodellBGBsect;171BGBsect;172BGBsect;195BGBsect;199OLG Bamberg, Beschl. v. 16.02.2015 – 4 U 72/14 (LG Würzburg)OLG BambergBeschl.16.2.20154 U 72/14LG Würzburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) eines Bereicherungsanspruchs der Anlegerseite gegen die den Gesamtaufwand der Investition finanzierende Bank, wenn es um eine Kondiktion rechtsgrundloser Leistungen wegen Nichtigkeit der dem Geschäftsbesorger erteilten Vollmacht geht. Die Anlegerseite hat ausreichende Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, sobald sie erfährt, dass der von ihr beauftragte Geschäftsbesorger nicht über die erforderliche Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz verfügt hat. Nicht zur kenntnisrelevanten Tatsachengrundlage gehören die die Voraussetzungen einer Rechtsscheinvollmacht (§§ 171, 172 BGB) betreffenden Umstände.

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