ZfIR 2024, 221

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2024 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtZPO § 185 Nr. 143. Anforderungen an öffentliche Zustellung bei (Zahlungs-)Ansprüchen der GdWE gegen Wohnungseigentümer ohne aktuell bekannte Zustelladresse ZPO§ 185 BGH, Beschl. v. 22.02.2024 – V ZR 177/23 (LG Nürnberg-Fürth)BGHBeschl.22.2.2024V ZR 177/23LG Nürnberg-Fürth

Leitsatz der Redaktion:

Macht die GdWE gegen einen Wohnungseigentümer Zahlungsansprüche (hier im Zusammenhang mit Sonderumlagen und Jahresabrechnungen) geltend, genügen ein gescheiterter Zustellversuch des Protokolls einer Eigentümerversammlung und eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt nicht, um die Zustellung der Klage sowie eines aufgrund dieser ergangenen Versäumnisurteils durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen zu lassen.

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