ZfIR 2020, 742

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 RechtsprechungVertragsrechtBGB §§ 275, 313, 536 Abs. 1 Satz 1Auswirkungen der Corona-Verordnung auf die Mietzahlung für Gewerberaum BGB§ 275 BGB§ 313 BGB§ 536 LG Heidelberg, Urt. v. 30.07.2020 – 5 O 66/20 (nicht rechtskräftig)LG HeidelbergUrt.30.7.20205 O 66/20nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Hoheitliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung stellen keinen Sachmangel dar, der zu einer Mietminderung berechtigt. Sie knüpfen nicht unmittelbar an die konkrete Beschaffenheit der Mietsache an, sondern allein an den Betrieb des jeweiligen Mieters.
2. Es liegt kein Fall von Unmöglichkeit vor, wenn dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen wird. Betrifft die Störung nur die Nutzungstätigkeit des Mieters, bleibt dieser zur Mietzahlung verpflichtet.
3. Eine Vertragsanpassung nach § 313 BGB wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage erfordert als Ausnahmetatbestand vom Grundsatz der Privatautonomie eine besonders enge Auslegung. Im vorliegenden Fall war der Mieterin ein Festhalten an den vertraglich vereinbarten Mietzahlungen zumutbar.

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