ZfIR 2020, 485

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 21 Abs. 4, 5 Nr. 2, Abs. 8, § 46 Abs. 1; ZPO § 322 Abs. 1105. Kein Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers wegen unterlassener Sanierung nach rechtskräftig abgewiesener Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage WEG§ 21 WEG§ 46 ZPO§ 322 BGH, Beschl. v. 07.05.2020 – V ZR 171/19 (LG München I)BGHBeschl.7.5.2020V ZR 171/19LG München I

Leitsatz der Redaktion:

Sind die gegen einen Negativbeschluss gerichtete Anfechtungsklage und ein auf Zustimmung zur Sanierung von Gemeinschaftseigentum gerichteter Klageantrag durch Urteil rechtskräftig abgewiesen worden, steht mit Wirkung für und gegen die Wohnungseigentümer und deren Sondernachfolger fest, dass der Beschluss gültig ist; ein Schadensersatzanspruch mit der Begründung, die Ablehnung der beantragten Maßnahme zu diesem Zeitpunkt habe ordnungsmäßiger Verwaltung widersprochen, kann im Verhältnis der Parteien untereinander nicht mehr geltend gemacht werden.

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