ZfIR 2015, 482

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015RechtsprechungVertragsrechtBGB §§ 133, 157; AGBG § 9 Abs. 1Unwirksame AGB-Klausel zum Behalten einer Gewährleistungsbürgschaft in voller Höhe nach Ablauf vertraglich vereinbarter GewährleistungsfristBGB§ 133BGB§ 157AGBG§ 9BGH, Urt. v. 26.03.2015 – VII ZR 92/14 (OLG Frankfurt/M.) +BGHUrt.26.3.2015VII ZR 92/14OLG Frankfurt/M.

Leitsätze des Gerichts:

1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers eines Bauvertrages enthaltene Klausel über eine Gewährleistungsbürgschaft „Die Bürgschaft ist zurückzugeben, wenn alle unter die Gewährleistungsfrist fallenden Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können“ benachteiligt den Unternehmer unangemessen und ist daher unwirksam.
ZfIR 2015, 483
2. Bei Vereinbarung einer Gewährleistungsbürgschaft als Sicherheit für die vertragsgemäße und mängelfreie Ausführung der Leistungen hat der Besteller regelmäßig nach Ablauf der vereinbarten Frist eine Bürgschaft insoweit freizugeben, als zu diesem Zeitpunkt keine durchsetzbaren Gewährleistungsansprüche bestehen.

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