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ZfIR 2010, 481

Deutscher, Jörg

Sanieren oder Ausscheiden – „Squeeze out“ in geschlossenen Immobilienfonds

Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 19. 10. 2009 – II ZR 240/08, ZfIR 2010, 503 – in diesem Heft

In den letzten Jahren stand der BGH Anlegern geschlossener Immobilienfonds mehrfach zur Seite, wenn diesen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihres Fonds Inanspruchnahmen drohten. Insbesondere Nachschussforderungen konnten von den Fonds in Sanierungssituationen nur schwer durchgesetzt werden, auch wenn die Rechtsprechung des BGH zuletzt etwas durchlässiger geworden ist. Mit dem Urteil des BGH vom 19.10.2009 – II ZR 240/08 verspüren sanierungsunwillige Anleger nunmehr deutlichen Gegenwind. Diese können nun vor die Wahl gestellt werden, ob sie sich finanziell an der Sanierung beteiligen wollen oder aus der Gesellschaft ausscheiden. Anlegern, die sich gegen die Sanierung entscheiden, droht zukünftig der Zwangsausschluss aus dem Immobilienfonds.

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