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ZfIR 2009, 244

BGB §§ 398, 401, 883

Sicherung eines künftigen Anspruchs auf Übereignung des Grundstücks an einen noch zu benennenden Dritten

BGH, Urt. v. 10. 10. 2008 – V ZR 137/07 (OLG Celle)

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Anspruch des Versprechensempfängers, der auf Leistung an einen bereits benannten oder noch zu bestimmenden Dritten gerichtet ist, kann durch eine Vormerkung gesichert werden.

2. Auf die relative Unwirksamkeit eines vormerkungswidrigen Erwerbs kann sich nur der Vormerkungsberechtigte berufen.

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