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ZfIR 2010, 405

Jenn, Matthias

War es das mit dem Thema Ahlhorn?

Zugleich eine Besprechung von EuGH, Urt. v. 25.3.2010 – Rs C-451/08, ZfIR 2010, S. 417 – in diesem Heft

In seiner Entscheidung vom 25.3.2010 beantwortet die dritte Kammer des EuGH die ihm vom OLG Düsseldorf vorgelegten Fragen zur Anwendbarkeit europäischen Vergaberechts im Zusammenhang mit dem Verkauf der „Husaren-Kaserne Sontra“ durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (OLG Düsseldorf, Vorlagebeschl. v. 2.10.2008 – VII-Verg 25/08, NZBau 2008, 727). Im Ergebnis hat der EuGH festgestellt, dass in der konkreten Fallgestaltung keine Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung der zum Verkauf stehenden Grundstücke bestand. Dabei hat er auch einige infolge der aufsehenerregenden Entscheidung des OLG Düsseldorf zum Fliegerhorst „Ahlhorn“ (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.6.2007 – VII-Verg 1/07, NZBau 2007, 530) entstandenen Unsicherheiten beseitigt. Die zum Teil verbreitete Euphorie, durch die nunmehr vorliegende Entscheidung des EuGH seien alle „Ahlhorn“ Themen abschließend geklärt, ist aber sicherlich nicht gerechtfertigt.

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