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ZfIR 2008, 781

Bank, Stefan

Entwicklungen zur Haftung des Zwangsverwalters unter besonderer Berücksichtigung aktueller ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung

Zugleich eine Besprechung von OLG Frankfurt, Urt. v. 10. 9. 2008 – 7 U 272/07, LG Flensburg, Urt. v. 13. 12. 2007 – 3 O 285/07, LG Erfurt, Urt. v. 23. 11. 2007 – 1414/06 und AG Leipzig, Beschl. v. 28. 2. 2008 – 474 L 1103/07

Mit dem Beitrag zur Haftung des Zwangsverwalters in der ZfIR 2007, S. 526 ff., hat der Verfasser den Versuch einer Gesamtdarstellung der Zwangsverwalterhaftung unternommen, der Grundlage für einen Vortrag auf der Zwangsverwalterjahrestagung 2007 in Berlin war. Seitdem sind insbesondere unter Berücksichtigung neuerer Entwicklungen des Insolvenzrechts Tendenzen der Rechtsprechung unverkennbar, eine Ausweitung und Verschärfung der Zwangsverwalterhaftung ins Auge zu fassen. Gleichzeitig haben weitere ober- und höchstrichterliche Entscheidungen zur Klärung von einzelnen Anspruchsvoraussetzungen weiterhin mangels Entscheidungserheblichkeit im Einzelfall nicht beitragen können. Als Stichworte sind die Ausweitung des Beteiligtenbegriffes „im Lichte des Insolvenzrechts“, eine Haftung gegenüber nicht beteiligten Dritten und eine teilweise angedachte analoge Anwendung der insolvenzrechtlichen Haftungsnormen der §§ 60, 61 InsO anzuführen.

Unter Fortentwicklung der vorstehend in Bezug genommenen Darlegungen wird zum einen auf aktuelle ober- und höchstrichterliche Entscheidungen einzugehen sein, zum anderen eine kritische Auseinandersetzung dahingehend erfolgen, die der in vielfältiger Hinsicht unterschiedlichen Rechtsstellung von Zwangs- und Insolvenzverwalter gerade im Hinblick auf die Regelung der §§ 60, 61 InsO Genüge tut.

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