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ZfIR 2010, 176

Frey, Peter/Schindele, Matthäus

Die Zulässigkeit von Abschlussgebühren in Bausparverträgen

Zugleich Besprechung von OLG Stuttgart, Urt. v. 3.12.2009 – 2 U 30/09 – in diesem Heft

Mit Urteil vom 3. Dezember 2009 (2 U 30/09) hat das OLG Stuttgart festgestellt, dass die in den Bausparbedingungen der Bausparkassen enthaltene Abschlussgebührenklausel wirksam ist. Damit hat das OLG Stuttgart die erstinstanzlichen Entscheidungen des LG Heilbronn, des LG Hamburg und des LG Dortmund zu dieser Frage, die für die Praxis der Bausparkassen von erheblicher Bedeutung ist, bestätigt. Die Autoren setzen sich mit den Entscheidungsgründen des Urteils auseinander und zeigen auf, warum diese Entscheidung im Ergebnis, nicht aber in der Begründung, uneingeschränkt Zustimmung finden muss.

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