preloadpreload

ZfIR 2009, 511

BGB § 280 Abs. 1; ZPO § 286

Vermutung der Ursächlichkeit unrichtiger Prospektangaben zu Lage des Grundstücks oder Bodenwert für den Beitritt zu geschlossenem Immobilienfonds

BGH, Urt. v. 2. 3. 2009 – II ZR 266/07 (OLG Düsseldorf)

Leitsatz des Gerichts:

Es besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die unrichtige Darstellung der Lage des Grundstücks oder des Bodenwerts im Prospekt für die Entscheidung, einem geschlossenen Immobilienfonds beizutreten, wegen der Auswirkungen auf die Vermietbarkeit und die Höhe des Mietzinses ursächlich ist.

ZfIR
Cover

ZfIR – Zeitschrift für Immobilienrecht

3 Ausgaben als ko­sten­frei­es Probe-Abo

inkl. 14 Tage ko­sten­freie ZfIR-online Nutzung

» Probe-Abo hier be­stel­len

Banner 2120097 Grenzüberschreitende Insolvenzen