ZfIR 2009, 202BGB § 648 Abs. 1Personenidentität bei der Bauhandwerkersicherungshypothek und Austausch dieses Sicherungsmittels gegen BankbürgschaftLeitsatz des Gerichts:Zu den Voraussetzungen, unter denen nach § 939 ZPO die Ersetzung einer Bauhandwerkersicherungshypothek durch eine Bankbürgschaft in Betracht kommt. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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