ZfIR 2008, 737UStG 1993 § 1 Abs. 1a, § 15a; RL 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8, Art. 20Beurteilung der Vorsteuerberichtigung bei Einräumung eines Miteigentumsanteils an vom bisherigen Eigentümer teilweise vermietetem und für eigenunternehmerische Zwecke genutztem GrundstückLeitsätze des Gerichts:1. Eine Geschäftsveräußerung i.S.v. § 1 Abs. 1a UStG 1993 liegt auch dann vor, wenn der bisherige Alleineigentümer eines Grundstücks, das er bisher teilweise steuerpflichtig vermietete und teilweise für eigenunternehmerische Zwecke nutzte, einen Miteigentumsanteil auf seinen Sohn überträgt (Fortführung von BFH, Urt. v. 6.9.2007 – V R 41/05, 2. Der Gegenstand der Geschäftsveräußerung beschränkt sich auf den vermieteten Grundstücksteil. 3. Eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG 1993 kommt hinsichtlich des für eigenunternehmerische Zwecke genutzten Grundstücksteils nicht bereits aufgrund der Einräumung des Miteigentumsanteils in Betracht. Der bis 4. Anders als bei Personengesellschaften kommt es bei einer Bruchteilsgemeinschaft auf das Vorliegen gesonderter Nutzungsvereinbarungen nicht an. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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