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ZfIR 2010, 345

Böttcher, Roland

Aktuelle Rechtsprechung zur Zwangsversteigerung in den Jahren 2008/2009

Bei der Zwangsversteigerung von Immobilien handelt es sich um Verfahren, bei denen es in der Regel um hohe Werte geht. Auf der einen Seite stehen die Forderungen der Gläubiger und auf der anderen Seite das Grundstücks- bzw. Wohnungseigentum des Schuldners. Beide stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes (Art. 14 GG). Besondere Bedeutung in den Zwangsversteigerungsverfahren haben das Grundrecht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 GG), die sich aus Art. 3 GG ergebende gerichtliche Aufklärungspflicht gegenüber den Beteiligten und der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) folgende Anspruch auf ein faires Verfahren. Unter Wahrung dieser Grundsätze hat die Rechtsprechung, vor allem die des BGH, in den letzten beiden Jahren viele strittige Fragen geklärt, aber leider auch bisher nicht vorhandene Probleme geschaffen. Der Beitrag will eine Übersicht dazu geben.

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