AktuellBGH, Urteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 177/09 Leitsatz des Gerichts: » zurück zur ÜbersichtBei öffentlich gefördertem, preisgebundenem Wohnraum ist der Vermieter berechtigt, die Kostenmiete einseitig um den Zuschlag nach § 28 Abs. 4 II. BV zu erhöhen, wenn die im Mietvertrag enthaltene Klausel über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam ist (Abgrenzung zu BGHZ 177, 186). (Volltext) | |









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