AktuellBGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - VIII ZR 122/09 Leitsatz des Gerichts: » zurück zur ÜbersichtZur Erfüllung der formellen Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens genügt auch die Beifügung eines sogenannten "Typengutachtens". (Volltext) | |











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