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ZfIR 2009, 370

BGB §§ 167, 195, 199; VerbrKrG § 6 Abs. 2 Satz 4 a.F.; RBerG a.F. Art. 1 § 1

Zur Verjährung des Anspruchs auf Neuberechnung der Darlehensraten wegen fehlender Gesamtbetragsangabe

BGH, Urt. v. 20. 1. 2009 – XI ZR 487/07 (OLG Karlsruhe)

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Neuberechnungs- und ein etwaiger Bereicherungsanspruch stehen selbstständig nebeneinander und gewähren unterschiedliche Rechte. Der Neuberechnungsanspruch unterliegt daher unabhängig von etwaigen Rückforderungsansprüchen des Kreditnehmers einer eigenständigen Verjährung.

2. Der Anspruch auf Neuberechnung ist als (Dauer-)Nebenpflicht des Kreditgebers konzipiert worden, die bis zur Beendigung des Dauerschuldverhältnisses besteht. Daraus folgt, dass die Verjährung dieses Anspruchs nicht vor Beendigung des Darlehensverhältnisses zu laufen beginnt.

3. Die in einem Zeichnungsschein erteilte Vollmacht, durch die ein Treuhänder mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Abwicklung einer Fondsbeteiligung einschließlich ihrer Finanzierung beauftragt wird, ist nicht als eine umfassende Rechtsbesorgungsvollmacht i.S.d. RBerG zu qualifizieren.

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