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ZfIR 2010, 12

Krüger, Martin J.M.

Nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes gem. § 22 Abs. 2 WEG – im Verhältnis zum mietrechtlichen Modernisierungsbegriff

Exkurs: Irrt sich der Gesetzgeber beim Thema Fahrstuhl?

Modernisierungen vom Immobilen bereiten in aller Regel nicht nur in tatsächlicher, sondern auch in rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten. Im Anwendungsbereich des Mietrechts stellt sich – neben der Frage nach der Duldungspflicht des Mieters – oftmals auch die Frage, ob die Modernisierungskosten (zumindest anteilig) auf den Mieter umlegbar sind. Für letzteren Fall trifft § 559 Abs. 1 BGB eine Regelung. Im Anwendungsbereich des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) stellt sich – neben der dort nicht minder relevanten Frage der Kostentragung – zudem die Frage, welche Stimmmehrheiten seitens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erforderlich sind, um bauliche Maßnahmen beschließen zu können. Hierfür trifft § 22 Abs. 1 und Abs. 2 WEG eine Regelung. Seit Inkrafttreten der WEG-Novelle sind diese beiden Fragestellungen nun gesetzes-technisch miteinander verknüpft, da die neu geschaffene Vorschrift des § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG auf § 559 Abs. 1 BGB verweist. Den in diesem Zusammenhang auftretenden und weitgehend ungeklärten Rechtsfragen versucht dieser Beitrag zumindest im Ansatz nachzugehen. Bei dem Aufsatz handelt es sich um einen Auszug aus der Dissertation: Der Modernisierungsbegriff im Miet- und WEG-Recht (erschienen im Nomos Verlag).

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