ZfIR 2010, 329GBO § 29Nachweis des Bestehens und der Vertretungsberechtigung einer erwerbenden GbR im Grundbuchverfahren ohne Vorlage einer notariellen Satzung oder einer eidesstattlichen VersicherungLeitsatz des Gerichts:Zur Eintragung des Grundeigentumserwerbs einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die als solche und deren Gesellschafter im notariell beurkundeten Erwerbsvertrag benannt sind, bedarf es weder der Vorlage eines notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags noch der Vorlage eidesstattlicher Versicherungen, dass sich der Gesellschafterbestand seit Abschluss des vorgelegten Vertrages nicht verändert hat. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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