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ZfIR 2009, 708

EStG § 15 Abs. 2

Keine Berücksichtigung von Grundstücksverkäufen einer gesellschafteridentischen Grundstücksgesellschaft für Beurteilung der Einhaltung der Drei-Objekt-Grenze einer GbR

BFH, Urt. v. 17. 12. 2008 – IV R 72/07 (FG Köln) +

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Personengesellschaft wegen Überschreitung der sog. Drei-Objekt-Grenze den Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen hat, sind solche Grundstücksaktivitäten nicht mitzuzählen, die die Gesellschafter allein oder im Rahmen einer anderen gewerblich tätigen Personengesellschaft entwickelt haben.

2. Ein zeitlicher Zusammenhang von mehr als zwei Jahren zwischen Erwerb oder Bebauung und (nachfolgender) Veräußerung eines Grundstücks gestattet für sich genommen nicht den Schluss, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn alsbald zu verkaufen. Das gilt auch dann, wenn der Veräußerer Grundstücksmakler ist oder der Baubranche angehört.

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