ZfIR 2008, 874EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1Einkommensteuerliche Berücksichtigung von im Wege des abgekürzten Vertragsweges geleisteten Aufwendungen bei Einkünften aus Vermietung und VerpachtungLeitsatz des Gerichts:Erhaltungsaufwendungen sind auch dann Werbungskosten des Steuerpflichtigen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn sie auf einem von einem Dritten im eigenen Namen, aber im Interesse des Steuerpflichtigen abgeschlossenen Werkvertrag beruhen und der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet (Bestätigung des BFH, Urt. v. 15.11.2005 – IX R 25/03, BFHE 211, 318 = Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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