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ZfIR 2008, 664

Fromm, Thomas

Formfehlerhafte Klauselumschreibung nach Abtretung kreditvertraglicher Sicherheiten

Der Autor befasst sich mit der ungleichgewichtigen Situation, die entsteht, wenn ein Kreditnehmer aus abgetretenen Sicherheiten in Form einer Grundschuld und eines abstrakten Schuldanerkenntnisses in Anspruch genommen wird. Dabei wendet sich der Verfasser insbesondere der Inanspruchnahme aus dem Schuldanerkenntnis zu. Hierzu führt er aus, dass dem Schuldanerkenntnis bei gutgläubigem Erwerb der Grundschuld ebenso wenige Einwendungen entgegengesetzt werden können wie der Grundschuld. Auf Grund der bestehenden Praxis, bei der Übertragung lediglich die Abtretungserklärung zu beglaubigen, sieht der Verfasser aber die Möglichkeit, der Inanspruchnahme aus dem Schuldanerkenntnis mit der Erinnerung nach § 732 ZPO zu begegnen.

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