AktuellBGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 185/09 Leitsatz des Gerichts: » zurück zur ÜbersichtMateriell-rechtliche Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung (hier: fehlende Umlagefähigkeit der Grundsteuer) muss der Mieter dem Vermieter auch dann innerhalb eines Jahres (erneut) mitteilen, wenn er sie bereits gegenüber einer früheren Abrechnung erhoben hatte. (Volltext) | |









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