ZfIR 2008, 810ZVG §§ 9, 150a, 154 Abs. 1Rechtsmissbräuchliche Einsetzung eines Institutsverwalters bei Umgehung des § 150a ZVGLeitsatz der Redaktion:Die Einsetzung eines Institutsverwalters ist rechtsmissbräuchlich, wenn die antragstellende Gläubigerin durch Abtretung eines gleichrangigen Teilbetrages an einen anderen Gläubiger, aus deren Mitarbeiterstamm der Institutsverwalter vorgeschlagen wird, die Umgehung des § 150a ZVG bewusst gewählt hat. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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