ZfIR 2009, 276Schmidberger, GerhardDie Einstellung der ZwangsverwaltungEs taucht immer wieder die Frage auf, ob eine Zwangsverwaltung eingestellt werden kann. Im Gegensatz zur Zwangsversteigerung, wo Einstellungsanträge an der Tagesordnung sind, sind Anträge auf Einstellung der Zwangsverwaltung eher selten, kommen aber immer wieder vor. Die nachstehende Abhandlung soll aufzeigen, wie und ob eine Einstellung des Verfahrens möglich ist. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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