ZfIR 2009, 199BGB § 823 Abs. 2; MaBV §§ 3, 7Schutzgesetzcharakter einzelner Normen der MaBV und Sicherungsrahmen der MaBV-BürgschaftLeitsätze des Gerichts:1. § 3 und § 7 MaBV sind Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB. 2. Eine Bürgschaft gem. § 7 MaBV sichert auch den Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an dem verkauften Grundstück. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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