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ZfIR 2009, 573

Grams, Hartmut A.

Verbotene Aufrechnung des Bauträgers bei Mängelansprüchen der WEG?

Mit Inkrafttreten der WEG-Reform am 1. Juli 2007 ist zwar die Teilrechtsfähigkeit der WEG geklärt. Die vom BGH entwickelte Gemeinschaftsbezogenheit von Mängelbeseitigungsansprüchen und die durch diese Rechtsprechung entstandene Kasuistik um die Einschränkung der „Verfügung“ über Ansprüche im Zusammenhang mit der Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum aber ist unbefriedigend. Die Rechtsstellung des Bauträgers wird weitgehend in Mitleidenschaft gezogen, weil ihm die Aufrechnung mit seinen Restzahlungsansprüchen verweigert wird.

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