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ZfIR 2009, 875

VwVfG § 49 Abs. 3

Voraussetzungen des Anspruchs auf Rückgewähr
einer Subvention bei verbilligter Grundstücksabgabe

OLG Rostock, Urt. v. 5. 3. 2009 – 3 U 112/08 (nicht rechtskräftig)

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Geltendmachung eines vertraglichen Anspruchs auf Rückgewähr einer Subvention durch verbilligte Abgabe eines Grundstücks unterliegt den gleichen Grundsätzen, wie sie für den Widerruf eines die Subvention gewährenden Verwaltungsaktes nach § 49 Abs. 3 VwVfG gelten.

2. Ist vereinbart, dass dem früheren Verkäufer bei Nichterfüllung der Vertragspflichten bzw. Verfehlung des vereinbarten Vertragszwecks anstelle des Wiederkaufsrechtes ein Nachzahlungsanspruch zustehen soll, handelt es sich um ein Stufenverhältnis, wonach die unberechtigte Subvention vorrangig durch Rückabwicklung rückggängig zu machen ist; nur wenn die Subventionsrückgewähr anders nicht erreicht werden kann, z.B. bei vertragswidriger Weiterveräußerung, kann das für den Verkäufer belastendere Mittel der Nachzahlung gewählt werden

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