AktuellBGH, Urteil vom 7. Dezember 2011 - VIII ZR 206/10 Leitsätze des Gerichts: » zurück zur Übersicht1. Grundsätzlich besteht kein Anspruch des Erwerbers gegen den Mieter auf erneute Leistung einer im Mietvertrag vereinbarten Kaution, wenn der Mieter die Kaution bereits an den Voreigentümer als früheren Vermieter geleistet hat. 2. Zur Verpflichtung eines Mieters aus Treu und Glauben (§ 242 BGB), die vom Voreigentümer an den Mieter zurückgegebene Kaution an den Erwerber als neuen Vermieter zu leisten. (Volltext) | |









Diese Seite zu Ihrem Social Network hinzufügen