AktuellBGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - IX ZR 101/09 Leitsatz des Gerichts: » zurück zur ÜbersichtDer Inhaber einer öffentlichen Last gemäß § 12 GrStG kann dann, wenn der Insolvenzverwalter das belastete Grundstück freihändig veräußert hat, keine abgesonderte Befriedigung aus dem Veräußerungserlös verlangen. (Volltext) | |









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