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BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - IX ZR 101/09
Leitsatz des Gerichts:
Der Inhaber einer öffentlichen Last gemäß § 12 GrStG kann dann, wenn der Insolvenzverwalter das belastete Grundstück freihändig veräußert hat, keine abgesonderte Befriedigung aus dem Veräußerungserlös verlangen.
(Volltext)
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