ZfIR 2009, 319BGB § 535 Abs. 1 Satz 2, § 307Unwirksamkeit einer Schönheitsreparatur-Klausel mit starren Fristen auch in GewerberaummietvertragLeitsatz des Gerichts:Eine Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in einem Formularmietvertrag ist auch bei Mietverträgen über Gewerberäume unwirksam, wenn der Mieter unabhängig von dem Erhaltungszustand der Räume zur Renovierung nach Ablauf starrer Fristen verpflichtet werden soll (im Anschluss an BGH, Urt. v. 23.6.2004 – VIII ZR 361/03, NJW 2004, 2586 zum Wohnraummietrecht und das Senatsurt. v. 6.4.2005 – XII ZR 308/02, Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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