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ZfIR 2009, 217

BGB §§ 242, 398, 1191

Forderungsverkauf und Übertragung vollstreckbarer Grundschulden sowie Haftungsübernahmen

LG Hildesheim, Urt. v. 28. 10. 2008 – 10 O 95/08 (nicht rechtskräftig)

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Geltendmachung der Rechte aus der Unterwerfungserklärung verstößt gegen Treu und Glaube, wenn die Grundschuld von der gesicherten Forderung getrennt und isoliert abgetreten wird.

2. Der Eigentümer ist jedoch zur Duldung der Zwangsvollstreckung in Höhe der Valutierung der gesicherten Forderung verpflichtet.

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