ZfIR 2009, 217BGB §§ 242, 398, 1191Forderungsverkauf und Übertragung vollstreckbarer Grundschulden sowie HaftungsübernahmenLeitsätze der Redaktion:1. Die Geltendmachung der Rechte aus der Unterwerfungserklärung verstößt gegen Treu und Glaube, wenn die Grundschuld von der gesicherten Forderung getrennt und isoliert abgetreten wird. 2. Der Eigentümer ist jedoch zur Duldung der Zwangsvollstreckung in Höhe der Valutierung der gesicherten Forderung verpflichtet. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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