ZfIR 2010, 275BGB §§ 195, 199 Abs. 1, § 634Verjährung des Anspruches auf Rückzahlung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung richtet sich nach § 195 BGBLeitsätze des Gerichts:1. Der Anspruch des Unternehmers auf Rückzahlung des Vorschusses auf Mängelbeseitigungskosten verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. 2. Zur grobfahrlässigen Unkenntnis des Bestellers von den einen derartigen Anspruch begründenden Umständen. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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