ZfIR 2008, 871BGB § 311 Abs. 2Veräußerung kommunaler Grundstücke ohne Bauverpflichtung löst keine Rechtsfolgen des Vergaberechts ausLeitsatz des Gerichts:Die auf der Grundlage des Vergaberechts zu den Pflichten eines Ausschreibenden entwickelten Grundsätze können auf ein für den Verkauf des Grundstücks von einem Träger der öffentlichen Verwaltung gewähltes „Bieterverfahren“ nicht ohne weiteres übertragen werden. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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