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ZfIR 2008, 871

BGB § 311 Abs. 2

Veräußerung kommunaler Grundstücke ohne Bauverpflichtung löst keine Rechtsfolgen des Vergaberechts aus

BGH, Urt. v. 22. 2. 2008 – V ZR 56/07 (OLG München)

Leitsatz des Gerichts:

Die auf der Grundlage des Vergaberechts zu den Pflichten eines Ausschreibenden entwickelten Grundsätze können auf ein für den Verkauf des Grundstücks von einem Träger der öffentlichen Verwaltung gewähltes „Bieterverfahren“ nicht ohne weiteres übertragen werden.

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