ZfIR 2009, 237ZPO § 301; BGB § 542 Abs. 1 a.F.Kein Teilurteil über fristlose Kündigung bei Gefahr widersprechender Entscheidung bezüglich anhängiger Widerklage wegen MietzinsansprüchenLeitsatz des Gerichts:Über die Klage eines Mieters auf Feststellung, dass sein Mietverhältnis durch fristlose Kündigung aus wichtigem Grund beendet worden ist, kann nicht durch Teilurteil entschieden werden, wenn der Vermieter widerklagend Mietzins für die Zeit vor oder nach dem angeblichen Beendigungstermin begehrt. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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