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ZfIR 2008, 657

Fest, Timo

Eine Revolution der Kreditsicherung mittels Grundschulden: Auswirkungen des Risikobegrenzungsgesetzes auf den Schuldnerschutz

Angesichts der zunehmenden Praxis von Banken, ihre Forderungen aus Immobilienkrediten zum Zwecke der Refinanzierung zu übertragen, hat die Bundesregierung die mit der Tätigkeit von Finanzinvestoren (zur Tätigkeit von Finanzinvestoren allgemein vgl. Eidenmüller, DStR 2007, 2116 ff.) potenziell verbundenen negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Finanzmärkte einer Betrachtung unterzogen und gesetzgeberischen Handlungsbedarf u.a. im Bereich der Immobilienkredite erkannt. Um den Schutz der Schuldner zu stärken, wurde das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) beschlossen. Es enthält für den Bereich der Kreditsicherung mittels Sicherungsgrundschulden nicht weniger als eine Revolution. Mit § 1192 Abs. 1a BGB n.F. hat der Gesetzgeber nicht nur das Rechtsinstitut der Sicherungsgrundschuld ausdrücklich normiert, sondern auch die komplexe Systematik der Einreden des Eigentümers gegen eine abgetretene Sicherungsgrundschuld neu geordnet.

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