ZfIR 2008, 806ZVG §§ 90, 154, 161Kein Schadensersatzanspruch gegen Zwangsverwalter wegen unterlassener Einziehung der MietkautionenLeitsatz der Redaktion:Keine Zwangsverwalterhaftung auf Schadensersatz gegenüber Ersteher, wenn nach zuschlagsbedingter Aufhebung der Zwangsverwaltung Überschussauskehr an den Gläubiger ohne Abzug des Kautionsbeitrages erfolgt. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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