ZfIR 2010, 799BGB § 1192 Abs. 1a; ZPO §§ 732, 726, 727Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel nach Abtretung der Sicherungsgrundschuld ohne Erfordernis besonderer NachweiseLeitsatz der Redaktion:Der Notar hat in Umschuldungsfällen bei der Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf den Erwerber einer Sicherungsgrundschuld entgegen BGH, Urt. v. 30.3.2010 – XI ZR 200/09, nicht zu prüfen, ob der Zessionar in den Sicherungsvertrag mit dem Zedenten eingetreten ist. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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