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ZfIR 2010, 75

BGB § 196

Verjährung des Bereicherungsanspruchs bei nichtigem städtebaulichem Vertrag

BGH, Beschl. v. 29. 10. 2009 – V ZR 54/09 (OLG München)

Leitsatz des Gerichts:

Ein Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung einer wegen Verstoßes gegen das Koppelungsverbot (§ 11 Abs. 2 Satz 2 BauGB) unzulässigen Zahlung unterliegt auch dann nicht der Verjährung nach § 196 BGB, wenn diese Zahlung als Aufwendungsersatz im Rahmen einer Vereinbarung zur Rückabwicklung eines beiderseits nicht vollzogenen Kaufvertrags über ein im Planungsgebiet liegendes Grundstück deklariert wird.

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