ZfIR 2010, 273Traub, RolandDie Krux mit § 110 ZVGZugleich eine Besprechung zu LG Heilbronn, Beschl. v. 30.12.2009 – 1 T 527/09, ZfIR 2010, 288 – in diesem HeftDer Verteilungstermin im Zwangsversteigerungsverfahren scheint für viele Beteiligte ein völlig unbekannter Teil des Verfahrensablaufes darzustellen. Auch scheint in Vergessenheit geraten zu sein, dass dieser wichtige Verfahrensabschnitt dem Grunde nach als mündlicher Termin ausgelegt ist, der vornehmlich dazu dient, Einigkeit unter den Beteiligten bei divergierenden Rechtsmeinungen über die Zuteilfolge herzustellen, und sollte dies nicht möglich sein, die Prozessrollen in einem nachfolgendem Verteilungsverfahren vor dem Prozessgericht festzulegen. Die nachstehende Abhandlung soll anhand des Beschlusses des LG Heilbronn zum besseren Verständnis über das Verteilungsverfahren beitragen. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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