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BGH, Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 215/09
Leitsatz des Gerichts:
Durch die Aufrechnung mit einer Gegenforderung kann eine Grundschuld nur abgelöst werden, wenn der Duldungsanspruch durch die Aufrechnung vollständig abgelöst oder der fehlende Betrag zusammen mit der Aufrechnung im Wege der Zahlung erbracht wird.
(Volltext)
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