ZfIR 2009, 748WEG § 10 Abs. 6 und 8Gesamtschuldnerische persönliche Haftung der Wohnungseigentümer für Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsentgelt aufgrund LandesgesetzesLeitsatz des Gerichts:§ 10 Abs. 6 und § 10 Abs. 8 WEG stehen einer durch Landesgesetz angeordneten gesamtschuldnerischen persönlichen Haftung der Wohnungseigentümer in ihrer Eigenschaft als Miteigentümer des Grundstücks für die Entgelte für Abfallentsorgung und Straßenreinigung nicht entgegen. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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