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BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - VII ZR 176/09
Leitsatz des Gerichts:
Ein vor der Mängelbeseitigung geltend gemachter Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wegen der Mängel an einem Bauwerk umfasst nicht die auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten entfallende Umsatzsteuer.
(Volltext)
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