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ZfIR 2009, 745

WEG § 50

Kostenerstattung im WEG-Verfahren grundsätzlich nur für einen Rechtsanwalt

BGH, Beschl. v. 16. 7. 2009 – V ZB 11/09 (LG Karlsruhe)

Leitsatz des Gerichts:

Hat der Verwalter einen Rechtsanwalt beauftragt, die beklagten Wohnungseigentümer in einem Beschlussanfechtungsverfahren zu vertreten, und lassen sich einzelne dieser Eigentümer, ohne dass dies geboten ist, durch weitere Anwälte vertreten, sind die Kosten des von dem Verwalter beauftragten Anwalts vorrangig zu erstatten.

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