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ZfIR 2009, 827

UStG 1993 § 1 Abs. 1a, § 15a Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 4 und 6a Satz 1; FGO § 139 Abs. 4; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8

Vorsteuerberichtigung und Geschäftsveräußerung durch Übertragung eines (teilweise) vermieteten oder verpachteten bebauten Grundstücks

BFH, Urt. v. 30. 4. 2009 – V R 4/07 (FG Köln)

Leitsatz des Gerichts:

Eine Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG durch Übertragung eines vermieteten oder verpachteten bebauten Grundstücks liegt auch dann vor, wenn dieses nur teilweise vermietet oder verpachtet ist, die nicht genutzten Flächen aber zur Vermietung oder Verpachtung bereitstehen, da hinsichtlich dieser Flächen auf die Fortsetzung der bisherigen Vermietungsabsicht abzustellen ist. Für die Fortführung einer selbstständigen wirtschaftlichen Vermietungstätigkeit durch den erwerbenden Unternehmer reicht es aus, wenn dieser einen Mietvertrag übernimmt, der eine nicht unwesentliche Fläche der Gesamtnutzfläche des Grundstücks umfasst.

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