ZfIR 2009, 712ZwVwV §§ 18, 19Ausschluss bei Zwangsverwaltervergütung für denselben Zeitraum sowohl Regel- als auch Zeitaufwandvergütung festzusetzenLeitsatz des Gerichts:Bei der Zwangsverwaltung von vermieteten Grundstücken steht dem Zwangsverwalter für denselben Abrechnungszeitraum entweder die Regelvergütung nach § 18 ZwVwV oder die Zeitaufwandvergütung nach § 19 ZwVwV zu; die Festsetzung sowohl der einen als auch der anderen Vergütung ist ausgeschlossen. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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